Bei der Kennzeichnung nach DIN 2403 ist die Gruppenfarbe und ggf. die Zusatzfarbe nach den Angaben in der Tabelle zu wählen. Wichtig ist, dass die Durchflussrichtung durch einen Pfeil zu kennzeichnen ist. Der Durchflussstoff ist durch Angabe des Namens, einer chemischen Formel oder einer Kennzahl in der entsprechenden Farbe anzuschreiben. Sollte es sich um einen Gefahrstoff nach dem Chemikaliengesetz handeln, sind entsprechende Gefahrensymbole anzubringen. Wenn es sich um einen radioaktiven Stoff handelt, sind nach DIN 4844-2 entsprechende Warnungen anzubringen.
Die Rohrleitungen sind im gesamten Umfang und längstens alle 10 m über die gesamte Rohrlänge sowie an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten (Anfang, Ende, Wanddurchführungen, Armaturen) deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen. Für die Kennzeichnung sind Schilder sowie selbstklebende Folien oder Bänder zu verwenden, die Rohre selbst sind in der entsprechenden Gruppenfarbe zu streichen. Die Größe der Kennzeichnung und die damit verbundene Schriftgröße richten sich nach der Erkennungsweite.